AGB`s von Warum Media Videoproduktion
- Allgemeines
1.1. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Vertragsverhältnisse zwischen dem Auftraggeber und der Videoproduktion ( Warum Media). Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
- Kosten
2.1. Der vertraglich vereinbarte Preis umfasst alle Herstellungskosten samt Masterkopie.
2.2. Tritt der Auftraggeber ohne Verschulden der Videoproduktion ( Warum Media ) vom vereinbarten Vertrag zurück, so kommt er für alle bis zum Zeitpunkt des Rücktritts entstandenen Kosten auf.
2.3. Äußert der Auftraggeber Änderungswünsche, die Mehrkosten nach sich ziehen, so müssen diese Kosten von der Videoproduktion (Warum Media) ausdrücklich benannt werden.
2.4. Die Auswahl der Schauspieler, Sprecher und anderer Mitwirkender geschieht in Abstimmung mit dem Auftraggeber. Wünscht der Auftraggeber bestimmte Schauspieler oder Sprecher, so trägt er die eventuell anfallenden Mehrkosten.
2.5. Kommt eine Änderung des Films durch Vorschlag der Videoproduktion ( Warum Media ) zustande, die zu Mehrkosten führt, so muss der Auftraggeber diese Änderungen und Zusatzkosten ausdrücklich genehmigen.
2.6. Zusätzliche Drehzeit, die nicht durch Verschulden der Videoproduktion (Warum Media) anfällt (z.B. durch wetter- und naturbedingte Verzögerungen) wird in Rechnung gestellt. Diese Mehrkosten müssen von der Videoproduktion gesondert ausgewiesen werden.
- Preise
3.1. Prinzipiell gelten die Preise gemäß der aktuellen Preisliste der Videoproduktion (Warum Media). Abweichend davon können individuelle Preise vereinbart werden.
3.2. Sofern keine Festpreisabsprache vorliegt, werden Kosten, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhergesehen werden konnten, von der Videoproduktion (Warum Media) in angemessenem Umfang in Rechnung gestellt.
- Filmproduktion
4.1. Der Film wird auf der Grundlage eines vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Konzepts/Drehbuchs oder eines angepassten standardisierten Drehbuchs oder einer individuell mit dem Auftraggeber erarbeiteten Absprache bzw. individuell erarbeiteten Konzepts/Drehbuchs erstellt. Nach der Annahme eines schriftlichen Auftrags bzw. nach einer schriftlich bestätigten Produktionsvorbesprechung beginnt die Herstellung des Films.
4.2. Die ausschließliche Verantwortung für die technische und inhaltliche Gestaltung des Films liegt bei der Videoproduktion ( Warum Media ). Für die sachliche Richtigkeit des Filminhalts sowie die rechtliche Zulässigkeit zeichnet der Auftraggeber verantwortlich.
4.3. Änderungswünsche, die der Auftraggeber nach Erteilung des Auftrags, aber vor Produktionsbeginn geltend macht, müssen von der Videoproduktion ( Warum Media ) berücksichtigt werden. Über eventuelle aus diesen Änderungen resultierende Preisänderungen muss der Auftraggeber informiert werden. Bei Änderungswünschen, die die bis dahin getroffene Absprachen so stark verändern, dass die Videoproduktion ( Warum Media ) die Verantwortung dafür nicht übernehmen kann, berechtigen den Auftragnehmer zur Ablehnung. In diesem Fall steht der Videoproduktion ( Warum Media ) ein gesondertes Kündigungsrecht zu und die bis dahin entstandenen Kosten sind vom Auftraggeber zu übernehmen.
4.4. Wünscht der Auftraggeber nach Produktionsbeginn Änderungen, können diese nur unter der Zustimmung der Web-Videoproduktion (Warum Media) und bei einer Einigung über die daraus entstehenden Kosten vorgenommen werden.
4.5. Wünscht der Auftraggeber die Nutzung eines bestimmten Musiktitels, so garantiert er, dass es sich dabei ausschließlich um GEMA-freies Material handelt oder dass er alle Rechte an verwendetem GEMA-pflichtigem Material besitzt.
- Abnahme
5.1. Die Web-Videoproduktion ( Warum Media – Wagner & Rudi GbR ) übergibt den Film dem Auftraggeber unmittelbar nach der Fertigstellung als Download (im Mp4 oder WM Format). Der Auftraggeber muss innerhalb von 5 Tagen schriftlich die Abnahme des Films bestätigen. Nach dieser Frist, gilt der Film automatisch als abgenommen.
5.2. Der Auftraggeber ist zur Abnahme verpflichtet, sofern der Film der festgelegten Absprache bzw. dem Konzept/Drehbuch und dem gängigen Qualitätsstandard entspricht. Auch sofern der Film von den getroffenen Absprachen bzw. dem Konzept/Drehbuch abweicht, diese Abweichungen jedoch auf Wunsch des Auftraggebers eingearbeitet wurden, ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet. Geschmacksretouren sind grundsätzlich ausgeschlossen.
5.3. Reklamationen müssen innerhalb einer Frist von 5 Tagen nach Lieferung des Films schriftlich dargelegt werden. Spätere Beanstandungen werden nicht berücksichtigt.